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Änderung der AEV Abfallbehandlung – neue Emissionsgrenzwerte und Übergangsfristen
Verordnung vom 14.08.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023/241 ändert die AEV Abfallbehandlung, definiert neue Abfallbegriffe, legt Emissionsgrenzwerte für verschiedene Behandlungsarten fest und führt Übergangsfristen von vier bzw. fünf Jahren ein.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft8/14/2023XXVII
Abfall
Umwelt
Wasser
EU‑Recht
Industrieemissionen

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023/241 ändert die AEV Abfallbehandlung, definiert neue Abfallbegriffe, legt Emissionsgrenzwerte für verschiedene Behandlungsarten fest und führt Übergangsfristen von vier bzw. fünf Jahren ein.

Schwerpunkte

  • Neue Definitionen für Abfall und die verschiedenen Arten der Abfallbehandlung werden eingeführt, um klare Begriffe zu schaffen.
  • Für jede Behandlungsart werden konkrete Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle, TOC, pH‑Wert, AOX, POX u. a. festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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