Änderung der AEV Abfallbehandlung – neue Emissionsgrenzwerte und Übergangsfristen
Verordnung vom 14.08.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 2023/241 ändert die AEV Abfallbehandlung, definiert neue Abfallbegriffe, legt Emissionsgrenzwerte für verschiedene Behandlungsarten fest und führt Übergangsfristen von vier bzw. fünf Jahren ein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft8/14/2023XXVII
Abfall
Umwelt
Wasser
EU‑Recht
Industrieemissionen
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023/241 ändert die AEV Abfallbehandlung, definiert neue Abfallbegriffe, legt Emissionsgrenzwerte für verschiedene Behandlungsarten fest und führt Übergangsfristen von vier bzw. fünf Jahren ein.Schwerpunkte
- Neue Definitionen für Abfall und die verschiedenen Arten der Abfallbehandlung werden eingeführt, um klare Begriffe zu schaffen.
- Für jede Behandlungsart werden konkrete Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle, TOC, pH‑Wert, AOX, POX u. a. festgelegt.
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