Ergänzung der Lehrberufsliste für Pflegeassistenz‑ und Fachassistenzberufe
Verordnung vom 22.08.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 243/2023 ergänzt die Lehrberufsliste um neue Pflegeausbildungsberufe und legt das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. September 2023 fest.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/22/2023XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 243/2023 ergänzt die Lehrberufsliste um neue Pflegeausbildungsberufe und legt das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. September 2023 fest.Schwerpunkte
- Die Lehrberufsliste wird um drei neue Pflegeberufe erweitert: Pflegeassistenz (Ausbildungsversuch), Pflegefachassistenz (Voll‑Stufen 1‑3) und Pflegefachassistenz (Ausbildungsversuch).
- Ein neuer Absatz 10 wird zu § 4 hinzugefügt, in dem festgelegt ist, dass die geänderte Anlage 1 am 1. September 2023 in Kraft tritt.
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