Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die vierjährige Ausbildung zum Pflegefachassistenten, legt Anforderungen an Lehrbetriebe und Ausbilder fest und definiert die Prüfungsmodalitäten. Inkrafttreten ist am 1. September 2023, während zentrale Paragraphen erst ab 1. Jänner 2025 gelten.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/22/2023XXVII
Gesundheit
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die vierjährige Ausbildung zum Pflegefachassistenten, legt Anforderungen an Lehrbetriebe und Ausbilder fest und definiert die Prüfungsmodalitäten. Inkrafttreten ist am 1. September 2023, während zentrale Paragraphen erst ab 1. Jänner 2025 gelten.Schwerpunkte
- Die Ausbildung zum Pflegefachassistenten wird mit einer vierjährigen Lehrzeit eingerichtet.
- Zulässig sind Langzeit‑, Akut‑ und Rehabilitationseinrichtungen sowie freiberufliche Angehörige, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Dokumente (PDFs)
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