<!--[-->Finanz‑Video‑Identifikationsverordnung (FVIV) – Online‑Identifikation in der Bundesfinanzverwaltung<!--]-->
Finanz‑Video‑Identifikationsverordnung (FVIV) – Online‑Identifikation in der Bundesfinanzverwaltung
Verordnung vom 24.08.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt ein videobasiertes Verfahren, mit dem Finanzämter die Identität von Personen, die nicht vor Ort sind, prüfen können. Sie legt organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen fest und tritt am 1. September 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen8/24/2023XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt ein videobasiertes Verfahren, mit dem Finanzämter die Identität von Personen, die nicht vor Ort sind, prüfen können. Sie legt organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen fest und tritt am 1. September 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Mitarbeiter des Finanzamtes, die die Online‑Identifikation durchführen, müssen speziell geschult sein und das Verfahren in einem abgeschlossenen Raum (oder im Home‑Office unter bestimmten Bedingungen) ausführen.
  • Das Verfahren wird genutzt, um Personen ohne festen Hauptwohnsitz in den Finanzdatenbestand aufzunehmen und um Zugangsdaten für FinanzOnline zu vergeben oder zurückzusetzen.
Dokumente (PDFs)
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