Verordnung zur Kategorisierung von Hauptwohnsitzen für den Klimabonus‑Regionalausgleich
Verordnung vom 29.08.2023Zusammenfassung
Die Verordnung ordnet den Hauptwohnsitz jedes Haushalts einer von vier Kategorien zu, die die Höhe des regionalen Klimabonus‑Ausgleichs bestimmen. Die Zuordnung erfolgt anhand einer umfassenden Liste von Gemeinden und tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/29/2023XXVII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung ordnet den Hauptwohnsitz jedes Haushalts einer von vier Kategorien zu, die die Höhe des regionalen Klimabonus‑Ausgleichs bestimmen. Die Zuordnung erfolgt anhand einer umfassenden Liste von Gemeinden und tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 4 Abs. 4 des Klimabonusgesetzes und definiert die Zuordnung von Hauptwohnsitzen zu einer der vier Regionalausgleichskategorien.
- Die jeweilige Kategorie bestimmt die Höhe des Regionalausgleichs, wie in § 4 Abs. 1 KliBG festgelegt.
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