Inflationsanpassungsverordnung 2024 – Erhöhung steuerlicher Beträge um 6,6 %
Verordnung vom 29.08.2023Zusammenfassung
Die Inflationsanpassungsverordnung 2024 erhöht alle im Einkommensteuergesetz festgelegten Beträge um 6,6 % – also um zwei Drittel der festgestellten Inflationsrate von 9,9 % – und gilt für das Steuerjahr 2024.Bundesministerium für Finanzen8/29/2023XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Inflationsanpassungsverordnung 2024 erhöht alle im Einkommensteuergesetz festgelegten Beträge um 6,6 % – also um zwei Drittel der festgestellten Inflationsrate von 9,9 % – und gilt für das Steuerjahr 2024.Schwerpunkte
- Alle Beträge, die nach § 33a Abs. 1a EStG angepasst werden, steigen um 6,6 %.
- Die zugrunde liegende Inflationsrate beträgt 9,9 %, woraus sich die Anpassungsrate von 6,6 % ergibt.
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