Anpassung der Jahreszahlen in Nebenleistungs‑ und PD‑Nebenleistungsverordnungen (2025)
Verordnung vom 31.08.2023Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 passt die Nebenleistungs‑ und PD‑Nebenleistungsverordnungen an, indem das Jahr 2023 in beiden Gesetzen durch 2025 ersetzt wird. Die Änderungen betreffen § 11 Abs. 10 der Nebenleistungsverordnung und § 12 Abs. 4 der PD‑Nebenleistungsverordnung.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/31/2023XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 passt die Nebenleistungs‑ und PD‑Nebenleistungsverordnungen an, indem das Jahr 2023 in beiden Gesetzen durch 2025 ersetzt wird. Die Änderungen betreffen § 11 Abs. 10 der Nebenleistungsverordnung und § 12 Abs. 4 der PD‑Nebenleistungsverordnung.Schwerpunkte
- In der Nebenleistungsverordnung wird in § 11 Abs. 10 das Jahr 2023 durch 2025 ersetzt.
- In der PD‑Nebenleistungsverordnung wird in § 12 Abs. 4 das Jahr 2023 durch 2025 ersetzt.
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