<!--[-->Elektronischer Dateitransfer für Finanzbehörden (EDTV‑Verordnung)<!--]-->
Elektronischer Dateitransfer für Finanzbehörden (EDTV‑Verordnung)
Verordnung vom 31.08.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die sichere, verschlüsselte Übermittlung von Steuer‑ und Strafverfahren‑Dokumenten per elektronischem Dateitransfer, sofern der Empfänger zugestimmt hat. Sie listet die Arten von Erledigungen, die digital versendet werden dürfen, und verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur. Inkrafttreten: 1. September 2023.
Bundesministerium für Finanzen8/31/2023XXVII
Finanzwesen
Digitalisierung
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die sichere, verschlüsselte Übermittlung von Steuer‑ und Strafverfahren‑Dokumenten per elektronischem Dateitransfer, sofern der Empfänger zugestimmt hat. Sie listet die Arten von Erledigungen, die digital versendet werden dürfen, und verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur. Inkrafttreten: 1. September 2023.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf die genannten Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) und des Finanzstrafgesetzes (FinStrG).
  • Der elektronische Dateitransfer ist definiert als Ende‑zu‑Ende‑verschlüsselte Übertragung von Dateien über eine von Behörden bereitgestellte Plattform.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

ÖVP

EU-Kommissar

Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.