Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die sichere, verschlüsselte Übermittlung von Steuer‑ und Strafverfahren‑Dokumenten per elektronischem Dateitransfer, sofern der Empfänger zugestimmt hat. Sie listet die Arten von Erledigungen, die digital versendet werden dürfen, und verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur. Inkrafttreten: 1. September 2023.Bundesministerium für Finanzen8/31/2023XXVII
Finanzwesen
Digitalisierung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die sichere, verschlüsselte Übermittlung von Steuer‑ und Strafverfahren‑Dokumenten per elektronischem Dateitransfer, sofern der Empfänger zugestimmt hat. Sie listet die Arten von Erledigungen, die digital versendet werden dürfen, und verlangt eine qualifizierte elektronische Signatur. Inkrafttreten: 1. September 2023.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf die genannten Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) und des Finanzstrafgesetzes (FinStrG).
- Der elektronische Dateitransfer ist definiert als Ende‑zu‑Ende‑verschlüsselte Übertragung von Dateien über eine von Behörden bereitgestellte Plattform.
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