<!--[-->Änderung der WiEReG‑Nutzungsentgelte (BGBl. II Nr. 260/2023)<!--]-->
Änderung der WiEReG‑Nutzungsentgelte (BGBl. II Nr. 260/2023)
Verordnung vom 31.08.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023 legt neue Nutzungsgebühren für das Wirtschaftliche Eigentümer‑Register fest und passt die Preise für verschiedene Abfrage‑Pakete an. Die Änderungen gelten ab dem 1. September 2023.
Bundesministerium für Finanzen8/31/2023XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023 legt neue Nutzungsgebühren für das Wirtschaftliche Eigentümer‑Register fest und passt die Preise für verschiedene Abfrage‑Pakete an. Die Änderungen gelten ab dem 1. September 2023.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt neue Nutzungsentgelte für einfache und erweiterte Auszüge aus dem Register ein.
  • Die Gebühren für Abfrage‑Pakete (15, 25, 325, 475, 525 und 675 Abfragen) werden neu festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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