Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 legt neue Nutzungsgebühren für das Wirtschaftliche Eigentümer‑Register fest und passt die Preise für verschiedene Abfrage‑Pakete an. Die Änderungen gelten ab dem 1. September 2023.Bundesministerium für Finanzen8/31/2023XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 legt neue Nutzungsgebühren für das Wirtschaftliche Eigentümer‑Register fest und passt die Preise für verschiedene Abfrage‑Pakete an. Die Änderungen gelten ab dem 1. September 2023.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt neue Nutzungsentgelte für einfache und erweiterte Auszüge aus dem Register ein.
- Die Gebühren für Abfrage‑Pakete (15, 25, 325, 475, 525 und 675 Abfragen) werden neu festgelegt.
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