<!--[-->Geschwindigkeitsüberwachung im Ofenauertunnel – Hieflertunnel (A10)<!--]-->
Geschwindigkeitsüberwachung im Ofenauertunnel – Hieflertunnel (A10)
Verordnung vom 06.09.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung führt auf dem Ofenauertunnel – Hieflertunnel der A10 zwei Messstrecken ein, um die Einhaltung der Tempolimits zu überwachen. Über bildgebende Geräte wird die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit gemessen und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/6/2023XXVII
Umwelt
Verkehr
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung führt auf dem Ofenauertunnel – Hieflertunnel der A10 zwei Messstrecken ein, um die Einhaltung der Tempolimits zu überwachen. Über bildgebende Geräte wird die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit gemessen und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Recht zur Geschwindigkeitsüberwachung nach § 98a Abs. 1 StVO 1960, das den Einsatz bildgebender technischer Einrichtungen erlaubt.
  • Für die Fahrtrichtung Villach wird ein Messstreckenabschnitt von km 29,43 bis km 33,22 festgelegt; für die Gegenrichtung Salzburg von km 33,46 bis km 29,61.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

Bundeswahlvorschlag


Klimaschutz, Bodenschutz und Ehrenamt


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.