Zusammenfassung
Die Verordnung führt auf dem Ofenauertunnel – Hieflertunnel der A10 zwei Messstrecken ein, um die Einhaltung der Tempolimits zu überwachen. Über bildgebende Geräte wird die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit gemessen und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie9/6/2023XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung führt auf dem Ofenauertunnel – Hieflertunnel der A10 zwei Messstrecken ein, um die Einhaltung der Tempolimits zu überwachen. Über bildgebende Geräte wird die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit gemessen und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Recht zur Geschwindigkeitsüberwachung nach § 98a Abs. 1 StVO 1960, das den Einsatz bildgebender technischer Einrichtungen erlaubt.
- Für die Fahrtrichtung Villach wird ein Messstreckenabschnitt von km 29,43 bis km 33,22 festgelegt; für die Gegenrichtung Salzburg von km 33,46 bis km 29,61.
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