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Digitale Befreiungserklärungs‑Durchführungsverordnung (BefE‑DV)
Verordnung vom 08.09.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Banken die digitale Befreiungserklärung per FinanzOnline an das Finanzamt senden müssen und definiert dabei Verfahren, beteiligte Akteure und Fristen.
Bundesministerium für Finanzen9/8/2023XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Banken die digitale Befreiungserklärung per FinanzOnline an das Finanzamt senden müssen und definiert dabei Verfahren, beteiligte Akteure und Fristen.

Schwerpunkte

  • Die digitale Befreiungserklärung muss über das Online‑Portal FinanzOnline per Datenstrom oder Webservice an das Finanzamt gesendet werden.
  • Betroffen sind alle Kreditinstitute, die zur Quellensteuerabzugsverpflichtung gehören; sie können einen externen Dienstleister einsetzen, müssen diesen jedoch dem Finanzamt melden.
Dokumente (PDFs)
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