Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Banken die digitale Befreiungserklärung per FinanzOnline an das Finanzamt senden müssen und definiert dabei Verfahren, beteiligte Akteure und Fristen.Bundesministerium für Finanzen9/8/2023XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Banken die digitale Befreiungserklärung per FinanzOnline an das Finanzamt senden müssen und definiert dabei Verfahren, beteiligte Akteure und Fristen.Schwerpunkte
- Die digitale Befreiungserklärung muss über das Online‑Portal FinanzOnline per Datenstrom oder Webservice an das Finanzamt gesendet werden.
- Betroffen sind alle Kreditinstitute, die zur Quellensteuerabzugsverpflichtung gehören; sie können einen externen Dienstleister einsetzen, müssen diesen jedoch dem Finanzamt melden.
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