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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (September 2023)
Verordnung vom 11.09.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2023 für zahlreiche ausländische Dienstorte prozentuale Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbeamten verwendet werden.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/11/2023XXVII
Finanzwesen
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2023 für zahlreiche ausländische Dienstorte prozentuale Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbeamten verwendet werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für den Monat September 2023 für jede im Dokument genannte Stadt einen Hundertsatz fest, der zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage dient.
  • Die Rechtsgrundlage der Verordnung ist § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die dem Bundesminister die Befugnis geben, solche Hundertsätze zu bestimmen.
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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