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Schülerbeihilfen‑Valorisierungsverordnung 2023 – Anpassung der Beihilfenbeträge
Verordnung vom 13.09.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue, inflationsbereinigte Höchstbeträge für Schul‑ und Heimbeihilfen im Schuljahr 2023/24 fest. Alle relevanten Beträge werden zum 1. September 2023 erhöht.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/13/2023XXVII
Bildung
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt neue, inflationsbereinigte Höchstbeträge für Schul‑ und Heimbeihilfen im Schuljahr 2023/24 fest. Alle relevanten Beträge werden zum 1. September 2023 erhöht.

Schwerpunkte

  • Die Schülerbeihilfe wird von 5 618 € auf 5 944 € erhöht.
  • Die Beihilfe nach § 9 Abs. 1a steigt von 1 520 € auf 1 608 €.
Dokumente (PDFs)
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Polaschek Martin, Dr.

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