Schülerbeihilfen‑Valorisierungsverordnung 2023 – Anpassung der Beihilfenbeträge
Verordnung vom 13.09.2023Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue, inflationsbereinigte Höchstbeträge für Schul‑ und Heimbeihilfen im Schuljahr 2023/24 fest. Alle relevanten Beträge werden zum 1. September 2023 erhöht.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/13/2023XXVII
Bildung
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue, inflationsbereinigte Höchstbeträge für Schul‑ und Heimbeihilfen im Schuljahr 2023/24 fest. Alle relevanten Beträge werden zum 1. September 2023 erhöht.Schwerpunkte
- Die Schülerbeihilfe wird von 5 618 € auf 5 944 € erhöht.
- Die Beihilfe nach § 9 Abs. 1a steigt von 1 520 € auf 1 608 €.
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