Neuerungen in den Lehrplan‑Bezeichnungen für Volksschulen und Minderheitenschulen (2023/269)
Verordnung vom 15.09.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 2023/269 modernisiert die Fachbezeichnungen der Volksschul‑ und Sonderschul‑Lehrpläne sowie der Minderheitenschulen in Burgenland und Kärnten und legt den Geltungsbeginn auf das Schuljahr 2023/24 fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/15/2023XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023/269 modernisiert die Fachbezeichnungen der Volksschul‑ und Sonderschul‑Lehrpläne sowie der Minderheitenschulen in Burgenland und Kärnten und legt den Geltungsbeginn auf das Schuljahr 2023/24 fest.Schwerpunkte
- Der Paragraph 5 wird um einen neuen Absatz (30) ergänzt, in dem die geänderten Fachbezeichnungen festgelegt werden.
- Die neuen Fachbezeichnungen gelten ab dem Tag der Kundmachung (15.09.2023) und sind im Schuljahr 2023/24 anzuwenden.
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