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Änderung der Vertriebenen‑Verordnung – Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts für ukrainische Vertriebene
Verordnung vom 30.01.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 27 ändert die Vertriebenen‑Verordnung: Das vorübergehende Aufenthaltsrecht für ukrainische Vertriebene wird bis zum 4. März 2024 verlängert und tritt eine Woche nach Veröffentlichung am 6. Februar 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Inneres1/30/2023XXVII
Flüchtling
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung 27 ändert die Vertriebenen‑Verordnung: Das vorübergehende Aufenthaltsrecht für ukrainische Vertriebene wird bis zum 4. März 2024 verlängert und tritt eine Woche nach Veröffentlichung am 6. Februar 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das vorübergehende Aufenthaltsrecht für ukrainische Vertriebene gilt nun bis zum 4. März 2024.
  • In § 4 Abs. 2 wird ein Verweis korrigiert, sodass künftig auf „§ 4 Abs. 2“ verwiesen wird.
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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