Änderung der VwG‑Eingabengebührverordnung (Einführung neuer Bezeichnungen und Inkrafttreten 01.01.2024)
Verordnung vom 15.09.2023Zusammenfassung
Die Verordnung zur Gebühr für Eingaben bei Verwaltungsgerichten wird umbenannt, die Formulierungen werden vereinfacht und ein Inkrafttretensdatum zum 1. Jänner 2024 festgelegt.Bundesministerium für Finanzen9/15/2023XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Gebühr für Eingaben bei Verwaltungsgerichten wird umbenannt, die Formulierungen werden vereinfacht und ein Inkrafttretensdatum zum 1. Jänner 2024 festgelegt.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung und das zugehörige Kurztitel‑Kürzel werden geändert, sodass künftig von der VwG‑Eingabengebührverordnung (VwG‑EGebV) die Rede ist.
- In § 1 Abs. 1 wird die Formulierung von „das Bundesverwaltungsgericht oder an ein Verwaltungsgericht eines Landes“ zu „die Verwaltungsgerichte“ geändert, um alle Verwaltungsgerichte einheitlich zu bezeichnen.
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