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Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen zur Satzung (2023)
Verordnung vom 15.09.2023

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer privater Bildungseinrichtungen zur Satzung, sodass er in ganz Österreich verbindlich wird. Geltungsbereich sind alle privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung; gewisse Gruppen wie Praktikanten bleiben ausgenommen. Die Satzung tritt am 1. August 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft9/15/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer privater Bildungseinrichtungen zur Satzung, sodass er in ganz Österreich verbindlich wird. Geltungsbereich sind alle privaten Einrichtungen der Erwachsenenbildung; gewisse Gruppen wie Praktikanten bleiben ausgenommen. Die Satzung tritt am 1. August 2023 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen zur Satzung, wodurch er auch außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs rechtsverbindlich wird.
  • Der Geltungsbereich umfasst alle privaten Einrichtungen der außerbetrieblichen Erwachsenenbildung in Österreich, ausgenommen öffentlich‑rechtliche Einrichtungen.
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