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Erklärung des Kollektivvertrags des ÖRK 2023 zur Satzung
Verordnung vom 20.09.2023

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2023 als Satzung, sodass er für alle Rettungs‑ und Krankentransportunternehmen in Österreich ab dem 1. August 2023 verbindlich ist, mit einigen fachlichen Ausnahmen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft9/20/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2023 als Satzung, sodass er für alle Rettungs‑ und Krankentransportunternehmen in Österreich ab dem 1. August 2023 verbindlich ist, mit einigen fachlichen Ausnahmen.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt ist nach § 18 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft einen Kollektivvertrag als Satzung zu erklären.
  • Die Satzung gilt für alle Anbieter von Rettungs‑ und Krankentransportdiensten in Österreich, ausgenommen Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑, Flugrettung und Rettungshundestaffeln.
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