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Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten 2022
Verordnung vom 21.09.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2022 den Aufteilungsschlüssel fest, nach dem die Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten zu 99,95 % an die Österreichische Gesundheitskasse und zu 0,05 % an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau gehen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/21/2023XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2022 den Aufteilungsschlüssel fest, nach dem die Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten zu 99,95 % an die Österreichische Gesundheitskasse und zu 0,05 % an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau gehen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 73 Abs. 5 ASVG, der die Festlegung von Aufteilungsschlüsseln für die Krankenversicherung regelt.
  • Für das Kalenderjahr 2022 wird ein Aufteilungsschlüssel von 99,95 % für die Österreichische Gesundheitskasse festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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