Niederlassungsverordnung 2023 – Festlegung der jährlichen Quote für Aufenthaltstitel
Verordnung vom 30.01.2023Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2023 legt für das Jahr 2023 eine Gesamtquote von 5 951 quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln fest und verteilt diese auf die Bundesländer sowie auf verschiedene Kategorien wie Familienzusammenführung, Niederlassungsbewilligungen ohne Erwerbsabsicht, EU‑Daueraufenthalt und Selbstständigkeit. Die Verordnung tritt frühestens am 1. Januar 2023 in Kraft.Bundesministerium für Inneres1/30/2023XXVII
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2023 legt für das Jahr 2023 eine Gesamtquote von 5 951 quotenpflichtigen Aufenthaltstiteln fest und verteilt diese auf die Bundesländer sowie auf verschiedene Kategorien wie Familienzusammenführung, Niederlassungsbewilligungen ohne Erwerbsabsicht, EU‑Daueraufenthalt und Selbstständigkeit. Die Verordnung tritt frühestens am 1. Januar 2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel für das Jahr 2023 ist auf 5 951 begrenzt.
- Die Quote wird nach Bundesländern verteilt, z. B. Burgenland 76, Kärnten 188, Niederösterreich 433, Oberösterreich 795, Salzburg 421, Steiermark 588, Tirol 371, Vorarlberg 214 und Wien 2 865 Titel.
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