Verordnung zur Übertragung von Prüfaufgaben für Reiserechnungen der Arbeitsinspektorate an das Finanzministerium
Verordnung vom 29.09.2023Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt die rechnerische Prüfung von Reiserechnungen der nachgeordneten Arbeitsinspektorate auf ein zentrales Reiserechnungs‑Shared‑Service‑Center im Bundesministerium für Finanzen. Das Ergebnis wird dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft als Erledigungsvorschlag vorgelegt, der die endgültige Zahlungsentscheidung trifft. Die Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2023.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft9/29/2023XXVII
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt die rechnerische Prüfung von Reiserechnungen der nachgeordneten Arbeitsinspektorate auf ein zentrales Reiserechnungs‑Shared‑Service‑Center im Bundesministerium für Finanzen. Das Ergebnis wird dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft als Erledigungsvorschlag vorgelegt, der die endgültige Zahlungsentscheidung trifft. Die Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2023.Schwerpunkte
- Die operative Prüfung von Reiserechnungen der nachgeordneten Arbeitsinspektorate wird auf das Reiserechnungs‑Shared‑Service‑Center im Bundesministerium für Finanzen übertragen.
- Das RR‑SSC prüft die Rechnungen nach den Vorgaben der Reisegebührenvorschrift 1955, inklusive Zuteilungsgebühren.
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