<!--[-->Änderung der Klimaticket‑Verordnung 2023<!--]-->
Änderung der Klimaticket‑Verordnung 2023
Verordnung vom 02.10.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023 ändert die Klimaticket‑Regelungen: Sie legt das Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest, führt ein gemeinsames Vertriebssystem ein und erweitert die AGB für Bundesheer, Zivildienst und Freiwilligendienst.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/2/2023XXVII
Umwelt
Verkehr
Transport
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023 ändert die Klimaticket‑Regelungen: Sie legt das Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest, führt ein gemeinsames Vertriebssystem ein und erweitert die AGB für Bundesheer, Zivildienst und Freiwilligendienst.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft, also voraussichtlich am 3. Oktober 2023, und hat eine Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten für das Außerkrafttreten.
  • Der Erwerb des Klimatickets erfolgt über ein gemeinsames Vertriebssystem von Bund und One Mobility GmbH, das eine zentrale Datenverarbeitung zur Service‑Gewährleistung vorsieht.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

Bundeswahlvorschlag


Klimaschutz, Bodenschutz und Ehrenamt


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.