Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 ändert die Klimaticket‑Regelungen: Sie legt das Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest, führt ein gemeinsames Vertriebssystem ein und erweitert die AGB für Bundesheer, Zivildienst und Freiwilligendienst.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/2/2023XXVII
Umwelt
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Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 ändert die Klimaticket‑Regelungen: Sie legt das Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest, führt ein gemeinsames Vertriebssystem ein und erweitert die AGB für Bundesheer, Zivildienst und Freiwilligendienst.Schwerpunkte
- Die Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft, also voraussichtlich am 3. Oktober 2023, und hat eine Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten für das Außerkrafttreten.
- Der Erwerb des Klimatickets erfolgt über ein gemeinsames Vertriebssystem von Bund und One Mobility GmbH, das eine zentrale Datenverarbeitung zur Service‑Gewährleistung vorsieht.
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