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Änderung der Bundes‑Umgebungslärmschutzverordnung – EU‑basierte Lärmmessungen
Verordnung vom 02.10.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 passt die Bundes‑Umgebungslärmschutzverordnung an die EU‑Richtlinie 2002/49/EG an. Sie legt neue Mess‑ und Berechnungsgrundlagen für Lden‑ und Lnight‑Werte fest, definiert detaillierte Bewertungsregeln für verschiedene Lärmquellen und führt Farbkodierungen für Lärm‑Pegelzonen ein.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/2/2023XXVII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 passt die Bundes‑Umgebungslärmschutzverordnung an die EU‑Richtlinie 2002/49/EG an. Sie legt neue Mess‑ und Berechnungsgrundlagen für Lden‑ und Lnight‑Werte fest, definiert detaillierte Bewertungsregeln für verschiedene Lärmquellen und führt Farbkodierungen für Lärm‑Pegelzonen ein.

Schwerpunkte

  • Die Definition des Lden‑Indexes wird um einen Verweis auf Anhang I der EU‑Richtlinie 2002/49/EG ergänzt, sodass die Berechnung nach europäischem Standard erfolgt.
  • Lden‑ und Lnight‑Werte sind künftig nach den Verfahren in Anhang II der Richtlinie 2002/49/EG zu bestimmen; dabei werden separate Bewertungsgrundlagen für Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr und industrielle Tätigkeiten festgelegt.
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Gewessler Leonore, BA - 48

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