Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowakei
Verordnung vom 03.10.2023Zusammenfassung
Die Verordnung führt für zehn Tage ab dem 3. Oktober 2023 Grenzkontrollen an allen Binnengrenzen zur Slowakei ein und erlaubt das Überschreiten der Grenze nur an offiziellen Übergangsstellen.Bundesministerium für Inneres10/3/2023XXVII
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt für zehn Tage ab dem 3. Oktober 2023 Grenzkontrollen an allen Binnengrenzen zur Slowakei ein und erlaubt das Überschreiten der Grenze nur an offiziellen Übergangsstellen.Schwerpunkte
- Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen beschränkt das Überqueren der Binnengrenze zu Slowakei ausschließlich auf offizielle Grenzübergänge zu Lande und zu Wasser.
- Die Verordnung gilt vom Tag ihrer Kundmachung (3. Oktober 2023) bis zum Ablauf von zehn Tagen danach (13. Oktober 2023).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.