Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (Oktober 2023)
Verordnung vom 06.10.2023Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Oktober 2023 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten10/6/2023XXVII
Finanzwesen
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Oktober 2023 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 21b Abs. 2‑3 des Gehaltsgesetzes 1956, die den rechtlichen Rahmen für Kaufkraftausgleichszulagen schafft.
- Die festgelegten Hundertsätze werden nach § 21b Abs. 1 Gehaltsgesetz für den Monat Oktober 2023 angewendet.
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