Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet an allen Samstagen vom 7. Jänner bis 11. März 2023 zwischen 07:00 und 15:00 Uhr das Befahren der A12 und A13 mit LKWs über 7,5 t, wenn das Ziel Italien oder Deutschland ist, wobei zahlreiche Ausnahmen gelten.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie1/5/2023XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet an allen Samstagen vom 7. Jänner bis 11. März 2023 zwischen 07:00 und 15:00 Uhr das Befahren der A12 und A13 mit LKWs über 7,5 t, wenn das Ziel Italien oder Deutschland ist, wobei zahlreiche Ausnahmen gelten.Schwerpunkte
- Winterfahrverbot für LKWs und Sattelkraftfahrzeuge > 7,5 t auf A12 und A13 an allen Samstagen von 07:00 bis 15:00 Uhr zwischen dem 7. Jänner und dem 11. März 2023, wenn das Ziel Italien oder Deutschland (bzw. über diese Länder) ist.
- Ausnahmen vom Verbot: Transport von Schlacht‑/Stechvieh, Post, periodischen Druckwerken, Getränkeversorgung für Ausflugsgebiete, unaufschiebbare Belieferung von Tankstellen, gastronomischen Betrieben, Reparatur von Kühlanlagen, Abschlepp‑ und Pannenhilfe, Katastrophen‑ und medizinische Versorgung, Straßen‑/Bahnbau, Einsatz von Feuerwehr, Müllabfuhr, Abfallentsorgung, Kläranlagen, Linienverkehr, sowie Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes und des Straßenerhalters.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.