Neufestsetzung einer Pauschalvergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (2023‑)
Verordnung vom 01.02.2023Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund ab 2023 jährlich 23 Millionen Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zahlt, die nach § 45 RAO bestellt wurden.Bundesministerium für Justiz2/1/2023XXVII
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund ab 2023 jährlich 23 Millionen Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zahlt, die nach § 45 RAO bestellt wurden.Schwerpunkte
- Der Bund zahlt jährlich 23 Millionen Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
- Die gesetzliche Grundlage für die Zahlung ist § 47 Abs. 1 und 3 der Rechtsanwaltsordnung.
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