Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Höhe der Sitzungsgelder für Mitglieder der Schienen‑Control Kommission fest. Vorsitzende erhalten 210 €, andere Mitglieder 195 €, stellvertretende nicht stimmberechtigte 160 € und Ersatzmitglieder 105 €. Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/9/2023XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Höhe der Sitzungsgelder für Mitglieder der Schienen‑Control Kommission fest. Vorsitzende erhalten 210 €, andere Mitglieder 195 €, stellvertretende nicht stimmberechtigte 160 € und Ersatzmitglieder 105 €. Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende der Kommission erhält ein Sitzungsgeld von 210 € pro Stunde.
- Alle übrigen stimmberechtigten Mitglieder erhalten 195 € pro Stunde.
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