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Sitzungsgeldverordnung für die Schienen‑Control Kommission 2023
Verordnung vom 09.10.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Höhe der Sitzungsgelder für Mitglieder der Schienen‑Control Kommission fest. Vorsitzende erhalten 210 €, andere Mitglieder 195 €, stellvertretende nicht stimmberechtigte 160 € und Ersatzmitglieder 105 €. Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/9/2023XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Höhe der Sitzungsgelder für Mitglieder der Schienen‑Control Kommission fest. Vorsitzende erhalten 210 €, andere Mitglieder 195 €, stellvertretende nicht stimmberechtigte 160 € und Ersatzmitglieder 105 €. Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich.

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende der Kommission erhält ein Sitzungsgeld von 210 € pro Stunde.
  • Alle übrigen stimmberechtigten Mitglieder erhalten 195 € pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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