Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingsentgelt für Veranstaltungstechnikerinnen und -techniker fest: 730,50 € bis 1 473,90 €, plus Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts. Sie tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/10/2023XXVII
Ausbildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingsentgelt für Veranstaltungstechnikerinnen und -techniker fest: 730,50 € bis 1 473,90 €, plus Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts. Sie tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für die Veranstaltungstechnik in ganz Österreich, sofern kein gültiger Kollektivvertrag besteht.
- Das monatliche Lehrlingsentgelt wird gestaffelt nach Lehrjahr: 730,50 € (1. Jahr), 935,40 € (2. Jahr), 1 137,60 € (3. Jahr) und 1 473,90 € (4. Jahr).
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