Zusammenfassung
Die Verordnung über Arbeitsinspektorate wird mit drei Änderungen angepasst: ein Punkt in § 2 Abs. 2 wird gestrichen, die übrigen Punkte werden neu nummeriert und ein neuer Absatz 11 zu § 5 wird eingefügt. Die Novellierung gilt ab dem 1. Jänner 2024.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/10/2023XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung über Arbeitsinspektorate wird mit drei Änderungen angepasst: ein Punkt in § 2 Abs. 2 wird gestrichen, die übrigen Punkte werden neu nummeriert und ein neuer Absatz 11 zu § 5 wird eingefügt. Die Novellierung gilt ab dem 1. Jänner 2024.Schwerpunkte
- Der erste Punkt (Ziffer 1) im Absatz 2 von § 2 wird gestrichen.
- Die übrigen Punkte (Ziffer 2 bis 4) im selben Absatz erhalten neue Bezeichnungen „1.“ bis „3.“.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.