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Änderung der Verordnung Arbeitsinspektorate (BGBl. II Nr. 305/2023)
Verordnung vom 10.10.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung über Arbeitsinspektorate wird mit drei Änderungen angepasst: ein Punkt in § 2 Abs. 2 wird gestrichen, die übrigen Punkte werden neu nummeriert und ein neuer Absatz 11 zu § 5 wird eingefügt. Die Novellierung gilt ab dem 1. Jänner 2024.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/10/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung über Arbeitsinspektorate wird mit drei Änderungen angepasst: ein Punkt in § 2 Abs. 2 wird gestrichen, die übrigen Punkte werden neu nummeriert und ein neuer Absatz 11 zu § 5 wird eingefügt. Die Novellierung gilt ab dem 1. Jänner 2024.

Schwerpunkte

  • Der erste Punkt (Ziffer 1) im Absatz 2 von § 2 wird gestrichen.
  • Die übrigen Punkte (Ziffer 2 bis 4) im selben Absatz erhalten neue Bezeichnungen „1.“ bis „3.“.
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