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Änderung der Frist für vorübergehende Grenzkontrollen an der Slowakei
Verordnung vom 12.10.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert § 2 der bestehenden Regelung zu Grenzkontrollen an der slowakischen Grenze, indem ein konkretes Enddatum – den 2. November 2023 – festgelegt wird.
Bundesministerium für Inneres10/12/2023XXVII
Grenze

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert § 2 der bestehenden Regelung zu Grenzkontrollen an der slowakischen Grenze, indem ein konkretes Enddatum – den 2. November 2023 – festgelegt wird.

Schwerpunkte

  • In § 2 wird die bisherige Formulierung „zehn Tage nach diesem Zeitpunkt“ durch das feste Datum „mit Ablauf des 2. November 2023“ ersetzt.
  • Durch die neue Formulierung ist der genaue Stichtag für das Ende der vorübergehenden Grenzkontrollen klar festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

ÖVP

Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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