Zusammenfassung
Die Verordnung ändert § 2 der bestehenden Regelung zu Grenzkontrollen an der slowakischen Grenze, indem ein konkretes Enddatum – den 2. November 2023 – festgelegt wird.Bundesministerium für Inneres10/12/2023XXVII
Grenze
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert § 2 der bestehenden Regelung zu Grenzkontrollen an der slowakischen Grenze, indem ein konkretes Enddatum – den 2. November 2023 – festgelegt wird.Schwerpunkte
- In § 2 wird die bisherige Formulierung „zehn Tage nach diesem Zeitpunkt“ durch das feste Datum „mit Ablauf des 2. November 2023“ ersetzt.
- Durch die neue Formulierung ist der genaue Stichtag für das Ende der vorübergehenden Grenzkontrollen klar festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.