<!--[-->Erleichterung des Studienbeitrags für ukrainische und iranische Studierende<!--]-->
Erleichterung des Studienbeitrags für ukrainische und iranische Studierende
Verordnung vom 03.02.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023/31 ergänzt die Studienbeitragsverordnung um § 4a, der den Studienbeitrag für ukrainische Studierende in den Semestern Sommer 2022, Winter 2022/23 und Sommer 2023 sowie für iranische Studierende im Sommer 2023 erlässt bzw. rückerstattet.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/3/2023XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023/31 ergänzt die Studienbeitragsverordnung um § 4a, der den Studienbeitrag für ukrainische Studierende in den Semestern Sommer 2022, Winter 2022/23 und Sommer 2023 sowie für iranische Studierende im Sommer 2023 erlässt bzw. rückerstattet.

Schwerpunkte

  • Ukrainische Studierende erhalten für das Sommersemester 2022, das Wintersemester 2022/23 und das Sommersemester 2023 einen kompletten Erlass bzw. eine Rückerstattung des Studienbeitrags.
  • Iranische Studierende erhalten für das Sommersemester 2023 einen kompletten Erlass des Studienbeitrags.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Polaschek Martin, Dr. © Parlamentsdirektion

Polaschek Martin, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.