Erleichterung des Studienbeitrags für ukrainische und iranische Studierende
Verordnung vom 03.02.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 2023/31 ergänzt die Studienbeitragsverordnung um § 4a, der den Studienbeitrag für ukrainische Studierende in den Semestern Sommer 2022, Winter 2022/23 und Sommer 2023 sowie für iranische Studierende im Sommer 2023 erlässt bzw. rückerstattet.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/3/2023XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 2023/31 ergänzt die Studienbeitragsverordnung um § 4a, der den Studienbeitrag für ukrainische Studierende in den Semestern Sommer 2022, Winter 2022/23 und Sommer 2023 sowie für iranische Studierende im Sommer 2023 erlässt bzw. rückerstattet.Schwerpunkte
- Ukrainische Studierende erhalten für das Sommersemester 2022, das Wintersemester 2022/23 und das Sommersemester 2023 einen kompletten Erlass bzw. eine Rückerstattung des Studienbeitrags.
- Iranische Studierende erhalten für das Sommersemester 2023 einen kompletten Erlass des Studienbeitrags.
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