<!--[-->Änderung der EAG‑Marktprämienverordnung 2022 (2023)<!--]-->
Änderung der EAG‑Marktprämienverordnung 2022 (2023)
Verordnung vom 19.10.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 erhöht die Marktprämien für Wind‑ und Wasserkraft, verschiebt den Wind‑Ausschreibungstermin, verdoppelt das Ausschreibungsvolumen und legt neue Vergütungssätze für Wasserkraftanlagen fest.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/19/2023XXVII
Umwelt
Energie
Erneuerbare Energien

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2023 erhöht die Marktprämien für Wind‑ und Wasserkraft, verschiebt den Wind‑Ausschreibungstermin, verdoppelt das Ausschreibungsvolumen und legt neue Vergütungssätze für Wasserkraftanlagen fest.

Schwerpunkte

  • Der Höchstpreis für Windenergie wird von 8,22 Cent/kWh auf 9,28 Cent/kWh erhöht.
  • Der Gebotstermin für die Windkraft‑Ausschreibung wird vom 14.11.2023 auf den 20.12.2023 verschoben und das Ausschreibungsvolumen von 100 000 kW auf 200 000 kW erhöht.
Dokumente (PDFs)
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Gewessler Leonore, BA - 48

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