Grundausbildung für Bedienstete im Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen (BEV‑GA‑V 2023)
Verordnung vom 19.10.2023Zusammenfassung
Die BEV‑Grundausbildungsverordnung 2023 legt fest, welche Bediensteten des Bundesamtes für Eich‑ und Vermessungswesen eine verpflichtende Grundausbildung absolvieren müssen, welche Inhalte sie umfasst und wie die Ausbildung zu organisieren ist. Sie definiert Verantwortlichkeiten, Ausbildungsformen und Prüfungen, um ein einheitliches Basiswissen und praktische Fähigkeiten sicherzustellen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/19/2023XXVII
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die BEV‑Grundausbildungsverordnung 2023 legt fest, welche Bediensteten des Bundesamtes für Eich‑ und Vermessungswesen eine verpflichtende Grundausbildung absolvieren müssen, welche Inhalte sie umfasst und wie die Ausbildung zu organisieren ist. Sie definiert Verantwortlichkeiten, Ausbildungsformen und Prüfungen, um ein einheitliches Basiswissen und praktische Fähigkeiten sicherzustellen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten des BEV, die nach dem VBG 1948 oder dem BDG 1979 beschäftigt sind und für die eine Grundausbildung verpflichtend ist.
- Ziel der Grundausbildung ist es, den Mitarbeitenden Fachwissen, soziale Kompetenzen und ein Verständnis für die Arbeitsweise des BEV sowie für österreichische und europäische Institutionen zu vermitteln.
Dokumente (PDFs)
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