Verfassungsgerichtshof erklärt Einreise‑Verordnung von 2020 für gesetzwidrig
Verordnung vom 20.10.2023Zusammenfassung
Der Verfassungsgerichtshof erklärte die 2020 erlassene Verordnung zu Einreise‑Maßnahmen aus Nachbarstaaten für verfassungswidrig; sie ist seit dem 20. Oktober 2023 nicht mehr anzuwenden.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/20/2023XXVII
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Gesundheit
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Der Verfassungsgerichtshof erklärte die 2020 erlassene Verordnung zu Einreise‑Maßnahmen aus Nachbarstaaten für verfassungswidrig; sie ist seit dem 20. Oktober 2023 nicht mehr anzuwenden.Schwerpunkte
- Der Verfassungsgerichtshof erklärte die gesamte Verordnung über Einreise‑Maßnahmen aus Nachbarstaaten für gesetzwidrig.
- Die betroffenen Verordnungen wurden ursprünglich im Jahr 2020 erlassen und regelten u. a. Quarantäne‑ und Testpflichten für Reisende aus den Nachbarländern.
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