Filmerbeverwahrungsverordnung – Bestimmung des Filmarchivs Austria als Verwahrer
Verordnung vom 25.10.2023Zusammenfassung
Die Filmerbeverwahrungsverordnung legt fest, dass das Verein Filmarchiv Austria die Aufgabe übernimmt, das filmkulturelle Erbe zu verwahren. Sie gilt vom 1. Jänner 2023 bis zum 31. Dezember 2023.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport10/25/2023XXVII
Kulturpolitik
Zusammenfassung
Die Filmerbeverwahrungsverordnung legt fest, dass das Verein Filmarchiv Austria die Aufgabe übernimmt, das filmkulturelle Erbe zu verwahren. Sie gilt vom 1. Jänner 2023 bis zum 31. Dezember 2023.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 12 Abs. 2 lit. f des Filmförderungsgesetzes, das die Aufgaben zur Verwahrung des filmkulturellen Erbes definiert.
- Der Verein Filmarchiv Austria wird als geeignete Einrichtung für die Verwahrung des filmkulturellen Erbes benannt.
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