<!--[-->Änderung der Frist für Grenzkontrollen an der tschechischen Grenze<!--]-->
Änderung der Frist für Grenzkontrollen an der tschechischen Grenze
Verordnung vom 27.10.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 315/2023 ändert die Frist für vorübergehende Grenzkontrollen an der Grenze zur Tschechischen Republik: Statt „zehn Tage nach diesem Zeitpunkt“ gilt nun „mit Ablauf des 16. November 2023“.
Bundesministerium für Inneres10/27/2023XXVII
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 315/2023 ändert die Frist für vorübergehende Grenzkontrollen an der Grenze zur Tschechischen Republik: Statt „zehn Tage nach diesem Zeitpunkt“ gilt nun „mit Ablauf des 16. November 2023“.

Schwerpunkte

  • Die Frist für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen wird auf den 16. November 2023 festgelegt.
  • Die Formulierung „zehn Tage nach diesem Zeitpunkt“ wird durch die konkrete Terminierung „mit Ablauf des 16. November 2023“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Karner Gerhard, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Karner Gerhard, Mag. - 58

ÖVP

Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.