Zusammenfassung
Die Verordnung 315/2023 ändert die Frist für vorübergehende Grenzkontrollen an der Grenze zur Tschechischen Republik: Statt „zehn Tage nach diesem Zeitpunkt“ gilt nun „mit Ablauf des 16. November 2023“.Bundesministerium für Inneres10/27/2023XXVII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 315/2023 ändert die Frist für vorübergehende Grenzkontrollen an der Grenze zur Tschechischen Republik: Statt „zehn Tage nach diesem Zeitpunkt“ gilt nun „mit Ablauf des 16. November 2023“.Schwerpunkte
- Die Frist für die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen wird auf den 16. November 2023 festgelegt.
- Die Formulierung „zehn Tage nach diesem Zeitpunkt“ wird durch die konkrete Terminierung „mit Ablauf des 16. November 2023“ ersetzt.
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