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Änderung der Gütereinsatzstatistik – neue Meldepflichten und Wasser‑Erfassung
Verordnung vom 27.10.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Gütereinsatzstatistik: Sie führt neue Meldepflichten für Unternehmen ein, ergänzt Wasser‑Nutzungsdaten für 2024‑2028 und legt einen geringen jährlichen Kostenersatz fest. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2024.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/27/2023XXVII
Wirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Gütereinsatzstatistik: Sie führt neue Meldepflichten für Unternehmen ein, ergänzt Wasser‑Nutzungsdaten für 2024‑2028 und legt einen geringen jährlichen Kostenersatz fest. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2024.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird auf "Statistik des Gütereinsatzes im Produzierenden Bereich" geändert.
  • Unternehmen mit mehr als 19 Beschäftigten und einem Jahresumsatz ab 11 Mio. € müssen Angaben zum Gütereinsatz liefern.
Dokumente (PDFs)
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