Änderung der Gütereinsatzstatistik – neue Meldepflichten und Wasser‑Erfassung
Verordnung vom 27.10.2023Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Gütereinsatzstatistik: Sie führt neue Meldepflichten für Unternehmen ein, ergänzt Wasser‑Nutzungsdaten für 2024‑2028 und legt einen geringen jährlichen Kostenersatz fest. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2024.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/27/2023XXVII
Wirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Gütereinsatzstatistik: Sie führt neue Meldepflichten für Unternehmen ein, ergänzt Wasser‑Nutzungsdaten für 2024‑2028 und legt einen geringen jährlichen Kostenersatz fest. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2024.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird auf "Statistik des Gütereinsatzes im Produzierenden Bereich" geändert.
- Unternehmen mit mehr als 19 Beschäftigten und einem Jahresumsatz ab 11 Mio. € müssen Angaben zum Gütereinsatz liefern.
Dokumente (PDFs)
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