Zusammenfassung
Die Verordnung ändert in § 2 das Datum von 2. November 2023 auf 22. November 2023 und korrigiert damit einen formalen Fehler, ohne die eigentlichen Regelungen zu ändern.Bundesministerium für Inneres11/2/2023XXVII
Grenze
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert in § 2 das Datum von 2. November 2023 auf 22. November 2023 und korrigiert damit einen formalen Fehler, ohne die eigentlichen Regelungen zu ändern.Schwerpunkte
- Die Verordnung korrigiert ein formales Datum in § 2 von 2. November 2023 auf das korrekte Datum 22. November 2023.
- Durch die Korrektur wird verhindert, dass falsche Angaben bei der Anwendung der Grenzkontrollregelungen zu Verwirrung führen können.
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