<!--[-->Verordnung zur Abschnitts‑Geschwindigkeitsüberwachung auf der A 9 (Inzersdorf‑Schön)<!--]-->
Verordnung zur Abschnitts‑Geschwindigkeitsüberwachung auf der A 9 (Inzersdorf‑Schön)
Verordnung vom 09.11.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt abschnittsbezogene Messstrecken auf der A 9 Tunnelkette Inzersdorf‑Schön fest, um die Geschwindigkeit mittels technischer Geräte zu überwachen und fordert eine Ankündigung von Beginn und Ende jeder Messstrecke.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie11/9/2023XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt abschnittsbezogene Messstrecken auf der A 9 Tunnelkette Inzersdorf‑Schön fest, um die Geschwindigkeit mittels technischer Geräte zu überwachen und fordert eine Ankündigung von Beginn und Ende jeder Messstrecke.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Abschnitte der A 9 als Messstrecken für die Geschwindigkeitsüberwachung dienen.
  • Im Gegenverkehr in Fahrtrichtung Spielfeld erstreckt sich die Messstrecke von Kilometer 19,80 bis 24,96.
Dokumente (PDFs)
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