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Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu Slowenien und Ungarn
Verordnung vom 10.11.2023

Zusammenfassung

Von 12. November 2023 bis zum 11. Mai 2024 dürfen die inneren Grenzen Österreichs zu Slowenien und Ungarn nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden, um öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.
Bundesministerium für Inneres11/10/2023XXVII
Grenze
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Von 12. November 2023 bis zum 11. Mai 2024 dürfen die inneren Grenzen Österreichs zu Slowenien und Ungarn nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden, um öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten.

Schwerpunkte

  • Die Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn dürfen im genannten Zeitraum nur an offiziellen Grenzübergangsstellen überquert werden.
  • Ziel der Maßnahme ist die Gewährleistung von öffentlicher Ruhe, Ordnung und Sicherheit im grenznahen Verkehr.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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