Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 neue Mautpreise für österreichische Autobahnen fest. Sie unterscheidet die Preise nach Fahrzeugtyp, Achszahl, Emissionsklasse und Fahrzeit.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie11/21/2023XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 neue Mautpreise für österreichische Autobahnen fest. Sie unterscheidet die Preise nach Fahrzeugtyp, Achszahl, Emissionsklasse und Fahrzeit.Schwerpunkte
- Die Verordnung teilt Fahrzeuge in vier Tarifgruppen (Kat. 2, 3, 4 und E) ein, wobei die Gruppierung nach Achszahl und Emissionsklasse erfolgt.
- Für jede Tarifgruppe werden konkrete Preise in Cent pro Kilometer festgelegt (z. B. Kat. 2 = 5,087 Cent, Kat. 3 = 11,10 Cent, Kat. 4 = 20,30 Cent).
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