<!--[-->Änderungen der Zweiten Außenwirtschaftsverordnung 2019 (2023)<!--]-->
Änderungen der Zweiten Außenwirtschaftsverordnung 2019 (2023)
Verordnung vom 21.11.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung von 21. Nov 2023 ändert die Zweite Außenwirtschaftsverordnung 2019: Sie erweitert die Bezugnahme auf Anlagen 1 und 2, korrigiert die Ministerbezeichnung, ergänzt Syrien in Anlage 2 und legt das Inkrafttreten zum Tag der Kundmachung fest.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/21/2023XXVII
Wirtschaft
Internationale Beziehungen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 21. Nov 2023 ändert die Zweite Außenwirtschaftsverordnung 2019: Sie erweitert die Bezugnahme auf Anlagen 1 und 2, korrigiert die Ministerbezeichnung, ergänzt Syrien in Anlage 2 und legt das Inkrafttreten zum Tag der Kundmachung fest.

Schwerpunkte

  • Der Ausdruck „der Anlage 1“ wird zu „den Anlagen 1 und 2“ geändert, um beide Anlagen einzubeziehen.
  • Die Bezeichnung des Ministers wird zu „Der Bundesminister bzw. die Bundesministerin für Arbeit und Wirtschaft“ angepasst.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.