Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Angehörigenbonus ab dem 1. Dezember 2023 durch den zuständigen Entscheidungsträger ausgezahlt wird, nachdem am 20. November 2023 die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/24/2023XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Angehörigenbonus ab dem 1. Dezember 2023 durch den zuständigen Entscheidungsträger ausgezahlt wird, nachdem am 20. November 2023 die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden.Schwerpunkte
- Die rechtliche Grundlage für den Bonus ist § 48g Abs. 7 des Bundespflegegeldgesetzes.
- Die konkreten Voraussetzungen für die Auszahlung sind in den §§ 21g und 21h des Pflegegeldgesetzes festgelegt.
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