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Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien
Verordnung vom 30.11.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge sowie Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2023XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge sowie Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen, unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,3485 € pro Quadratmeter Wohnfläche und ebenso für andere Räumlichkeiten; für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis wird 0,6278 € pro Quadratmeter gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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