<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Wien (2024)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Wien (2024)
Verordnung vom 30.11.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien fest, inklusive Pauschalbeträgen, Zuschlägen und Sonderzahlungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2023XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Wien fest, inklusive Pauschalbeträgen, Zuschlägen und Sonderzahlungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für Personen, die Anlagen auf Liegenschaften betreuen, wenn kein Kollektivvertrag besteht.
  • Für die Aufzugsbetreuung erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 129,85 €, der ab dem achten Geschoss pro zusätzlichem Geschoss um 9,32 € steigt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.