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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich (ab 01.01.2024)
Verordnung vom 30.11.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, inklusive Grundlöhne pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderentgelte.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2023XXVII
Wohnen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, inklusive Grundlöhne pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderentgelte.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt nur für Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder noch keinen Kollektivvertrag besitzen.
  • Der Grundlohn beträgt 0,3500 € pro Quadratmeter Wohnfläche und ebenso für andere Räumlichkeiten.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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