Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, inklusive Grundlöhne pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderentgelte.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2023XXVII
Wohnen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 einen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, inklusive Grundlöhne pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sperrgeld und Sonderentgelte.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt nur für Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder noch keinen Kollektivvertrag besitzen.
- Der Grundlohn beträgt 0,3500 € pro Quadratmeter Wohnfläche und ebenso für andere Räumlichkeiten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.