Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich betreuen und bedienen. Sie tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2023XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich betreuen und bedienen. Sie tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Auftragnehmer*innen monatlich 123,03 €; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich der Betrag um 15,91 € pro weiterem Stockwerk.
Dokumente (PDFs)
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