Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Burgenland fest. Sie bestimmt die Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge, Sonderzahlungen sowie das Inkrafttreten am 1. Jänner 2024.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2023XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Burgenland fest. Sie bestimmt die Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge, Sonderzahlungen sowie das Inkrafttreten am 1. Jänner 2024.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Burgenland und für alle Hausbesorger*innen, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
- Das monatliche Entgelt beträgt 0,3518 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. anderer Nutzfläche und 0,6367 € pro Quadratmeter für die Reinigung von Gehwegen bei Glatteis.
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