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Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer (Österreich)
Verordnung vom 01.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer in Österreich fest. Sie definiert Lohngruppen, Sonderzahlungen, Zuschläge und Pflichten des Arbeitgebers. Der Tarif tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/1/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer in Österreich fest. Sie definiert Lohngruppen, Sonderzahlungen, Zuschläge und Pflichten des Arbeitgebers. Der Tarif tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer, die Tätigkeiten wie Reinigung, Wartung, Beaufsichtigung oder Betreuung von Anlagen ausführen.
  • Es werden drei Lohn‑Einstufungsgruppen festgelegt: Gruppe 1 = 11,13 €, Gruppe 2 = 14,56 € und Gruppe 3 = 19,09 € pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
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